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Behörde
Briefe an Behörden und Unternehmen
2009 erhielt ich von e.on eine Heizkostenabrechnung. Die berechneten Kosten lagen bei etwa dem 5-fachen der durchschnittlich im Haus - bei identischen Wohnungen - berechneten Kosten. Ich fragte bei dem Unternehmen an, besonders stellte ich die Frage nach der Plausibilität einer solchen Berechnung. Antworten bekam ich - allerdings immer nur Mahnungen. Inzwischen haben sich die Forderungen auf über 3.600 € summiert (ich zahle immer nur die ursprünglich geforderte Vorauszahlung in Höhe von monatlich € 25.-).
Nachdem ich in den vergangenen Tagen wieder eine Mahnung erhielt schieb ich an den Vorstand des Unternehmens in Düsseldorf.

Brief an Dr. Teyssen, Vorstandsvorsitzender der e.on AG

e.on hat mit Datum vom 08.08.2011 geantwortet. Ich hatte eine Stellungnahme der Konzernzentrale erbeten; geantwortet hat das Konzernunternehmen e.on Hanse. Die Antwort bestand aus der schon vielfach erhaltenen Darstellung zur Berechnung der Heizkosten - und natürlich einer Zahlungsaufforderung bis zum ... zu zahlen. Zur Frage der Plausibilität der Forderungen an mich im Verhältnis zu den anderen 153 Wohnungen im Haus kein Wort. Ich werde noch einmal deutlich nachfragen müssen:

Natürlich hat e.on geantwortet - jedoch wieder e.on Hanse und nicht der Konzern. Man läd mich ein zu einem persönlichen Gespräch - jedoch keine Antwort auf meine Fragen.
Entsprechend habe ich geantwortet:






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